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MEW zum Start der Koalitionsverhandlungen

Die Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland (MEW) begrüßt im Grundsatz die Bestrebungen der Koalitionsverhandlungen, das Klimaschutzgesetz noch im Jahr 2022 weiterzuentwickeln. Das Anliegen, im Klimaschutzgesetz eine sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung einzuführen, ist gut. Es kommt im Klimaschutz nicht darauf an, in jedem Jahr ein bestimmtes Sektorziel zu erreichen, sondern das Gesamtziel in sicherer und planbarer Weise.

Positiv ist, dass mit synthetischen Kraftstoffen (E-Fuels) betankte neue Kfz auch nach 2035 zugelassen werden können. Dafür muss sichergestellt werden, dass sie CO2-neutral betrieben werden. Notwendig ist dafür eine Anrechnungsgrundlage. Die Branche hat hierzu Vorschläge für eine freiwillige Anrechenbarkeit im Rahmen der CO2-Flottenregulierung vorgelegt. Wichtig ist nun, dass sich dieser Ansatz auch im Koalitionsvertrag findet.

Mit Blick auf den Brennstoffemissionshandel ist eine EU-weite Lösung zügig in Brüssel abzustimmen. Die nationale Insellösung in Deutschland bringt für den Klimaschutz wenig und belastet die Tankstellenbetreiber in den Grenzregionen. Hinsichtlich E-Mobilität und Ladeinfrastruktur sind die Tankstellen Partner beim Infrastrukturaufbau unter der Maßgabe, dass ein verlässlicher und diskriminierungsfreier Zugang zu Fördermitteln, eine hundertprozentige Förderung der Anschlusskosten und vereinfachte, beschleunigte Baugenehmigungsverfahren gewährleistet sind.

Für den MEW geht es darum, die Verkehrswende zügig, verlässlich und akzeptabel zu gestalten. Grundprämisse muss dafür die Technologieneutralität sein.

Ansprechpartnerin
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Kathleen Kollewe
Managerin Energiepolitik und Kommunikation
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