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MEW zum EU-Klimagesetz vom 04.03.2020: Überhastete EU-Rahmenregeln nützen wirklichem Klimaschutz wenig

Das normative Setzen von Ziele im engen Zeitkorsett geht nicht einher mit den Investitionszyklen, die vor den Unternehmen lägen. Wer heute in klimafreundliche Kraftstoffe investiere, habe erst Jahre später den vollen Ertrag, z.B. bei synthetischen strombasierten Kraftstoffen. „Das wird im Gesetz nicht berücksichtigt, die Folge ist eine weiter steigende Verunsicherung und Unverständnis in der mittelständischen Kraftstoffbranche. Wir unterstreichen die Forderung des Europäischen Rates vom 19.12.2019, dass günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. „Diese sehen wir derzeit nicht“ so El Obeid weiter. Hier bedürfe es weit mehr Flexibilitätsinstrumente. Die Unternehmen fürchteten regelmäßige Anpassungen von Klimaanforderungen: „In Deutschland haben wir das beim Brennstoff-Emissionshandelsgesetz gesehen, das wurde im Bundesrat bereits geändert, bevor es überhaupt in Kraft getreten ist“. Ähnlich kritisch sehe der MEW die Verschärfung des EU-Klimaziels bis 2030 ohne vorab eine fundierte Folgenabschätzung vorzulegen. „Wir sehen klimafreundliche Kraftstoffe und neue Antriebe als Lösung, doch es muss vorab klar sein, was in welchem Zeiträumen leistbar ist. Es nützt niemandem, wenn die EU Ziele überhastet beschließt, die faktisch nicht machbar sind“ ergänzt Matthias Plötzke, Hauptgeschäftsführer des MEW.

Pressekontakt
Kathleen Kollewe
Managerin Klimapolitik / Kommunikation
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