MEW fordert Überarbeitung der nEHS-Versteigerungen: „Mittelstandsfeindlich und wenig praxistauglich“
Die erste Versteigerung der nEHS-Zertifikate für das Jahr 2026 zeigt aus Sicht des MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. (MEW) erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Auktionsdesign. Nach den von der EEX veröffentlichten Ergebnissen wurden am 1. Juli 2026 Gebote für 291.711.834 nEHS-Zertifikate abgegeben. Zur Versteigerung vorgesehen waren ursprünglich rund 10,67 Mio. Zertifikate. Tatsächlich zugeteilt wurden 21.341.599 Zertifikate.
Der Zuschlag erfolgte zum Höchstpreis von 65 Euro je Zertifikat. Damit kam die sogenannte 65-Euro-Regel zum Tragen. Die Auktion war bezogen auf die ursprünglich vorgesehene Menge mit dem Faktor 27,34 erheblich überzeichnet. Selbst bezogen auf die tatsächlich zugeteilte Menge lag die Überzeichnung noch beim Faktor 13,67.
„Die erste Versteigerung der nEHS-Zertifikate für 2026 hat unsere schlimmsten Befürchtungen bestätigt: Das Verfahren ist mittelstandsfeindlich und wenig praxistauglich. Wenn Unternehmen für 100 Prozent ihres Gebots Sicherheiten vorhalten müssen, am Ende aber nur einen Bruchteil der Zertifikate erhalten, entsteht ein massives Liquiditätsproblem“, erklärt Thomas Johannsen, Geschäftsführer des MEW.
Der Auktionserlös betrug rund 1,39 Mrd. Euro. Zugleich entsprach die gesamte Gebotsmenge bei einem Zuschlagspreis von 65 Euro einem rechnerischen Gegenwert von bis zu rund 19 Mrd. Euro. Aus Sicht des MEW zeigt dies, dass das aktuelle Verfahren zu einer unverhältnismäßigen Kapitalbindung führt. Betroffen sind insbesondere mittelständische Unternehmen, die im nationalen Emissionshandel ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen müssen, aber nicht über große Treasury-Abteilungen oder entsprechende Sicherheitenstrukturen verfügen.
„Der nationale Emissionshandel darf nicht unnötig zu einem Liquiditätsrisiko für die Unternehmen werden, die ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen wollen. Gerade mittelständische Unternehmen brauchen ein verlässliches, faires und praxistaugliches Verfahren“, so Johannsen weiter.
Der MEW fordert daher eine kurzfristige Anpassung des Verfahrens vor den nächsten Auktionsterminen. Verpflichtete Unternehmen sollten künftig nicht mehr gezwungen sein, den rechnerischen Gegenwert ihres gesamten Gebots vorab zu hinterlegen. Maßstab für Sicherheiten müssen die tatsächlich zugeteilte Menge und das reale Ausfallrisiko sein. Die Absicherung des Verfahrens darf nicht zu einer faktischen Vollvorfinanzierung überzeichneter Gebote führen.
Darüber hinaus sollte der Primärzugang zu nEHS-Zertifikaten künftig auf BEHG-verpflichtete Unternehmen und deren beauftragte Dienstleister beschränkt werden. Reine Finanzakteure sollten keine eigenen Gebote zur Vorrats-, Handels- oder Arbitragestrategie abgeben können.
„Der Erwerb der notwendigen Zertifikate muss den betroffenen Unternehmen dienen und darf nicht durch unnötige Liquiditätsanforderungen oder spekulative Marktteilnahme zusätzlich erschwert werden. Die erste Auktion sollte deshalb Anlass sein, das Verfahren unverzüglich zu überarbeiten“, fordert Johannsen.
Der nationale Emissionshandel ist für die betroffenen Unternehmen bereits mit erheblichen finanziellen und administrativen Belastungen verbunden. Umso wichtiger ist aus Sicht des MEW, dass der Erwerb der notwendigen Zertifikate verlässlich, fair und mittelstandstauglich organisiert wird.