MEW e.V. veröffentlicht Stellungnahme zur Novelle der Biokraft- und Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Der MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUKN) zur Änderung der Biokraftstoff- und Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung veröffentlicht.
Der Verband begrüßt die Zielsetzung, Betrugsprävention und Klimaschutz zu stärken, warnt jedoch, dass die vorgesehenen Maßnahmen in Teilen das Gegenteil bewirken könnten. Insbesondere die geplante Abschaffung des Vertrauensschutzes für Nachhaltigkeitsnachweise würde mittelständische Handelsunternehmen überproportional belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährden.
Der MEW fordert stattdessen wirksame Kontrollen dort, wo Missbrauch tatsächlich entsteht: beim Zugang zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem (Nabisy) sowie bei den Zertifizierungsstellen. Auch zusätzliche Berichtspflichten für Marktteilnehmer oder Doppelprüfungen lehnt der Verband ab, da sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffen, aber bürokratische Lasten erhöhen.
Darüber hinaus spricht sich der MEW für folgende Anpassungen aus:
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Beibehaltung des Vertrauensschutzes nach § 17 Biokraft-NachV,
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risikobasierte Vorabprüfung beim Nabisy-Zugang,
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klar geregelte Informationspflichten bei Entzug oder Aussetzung von Zertifikaten,
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realistische Umsetzungsfristen und Übergangsregelungen, um Marktverwerfungen zu vermeiden.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unten zum Download.