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Der MEW fordert einen Festpreis im Emissionshandel für 2026

Der MEW hat zum Referentenentwurf zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) Stellung genommen und fordert die Beibehaltung eines Festpreises für CO₂-Zertifikate im Jahr 2026. 

Ein neues Versteigerungsverfahren lehnt der Verband ab, da es zu zusätzlicher Bürokratie und wirtschaftlicher Unsicherheit führen würde. Ein Auktionsmodell würde hohe administrative Belastungen verursachen. Zudem sei die Preis- und Mengenplanung für Unternehmen kaum möglich, da Auktionsdetails erst spät bekannt würden. Die geplante Absenkung der Nachkaufquote auf 4 % würde zusätzlich das Risiko finanzieller Fehleinschätzungen erhöhen. 

Sollte die EU bereits 2026 mit ETS-2-Auktionen starten, müssten viele Unternehmen gleichzeitig zwei verschiedene Systeme bedienen – ein unnötiger Mehraufwand. Der MEW spricht sich für einen stabilen Festpreis, Planungssicherheit und weniger Bürokratie aus.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie unten zum Download.

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