EU-Klimapolitik: Der delegierte Rechtsakt zur nachhaltigen Finanzierung

Die EU-Taxonomie – im vergangenen Jahr beschlossen und nun mit dem ersten Teil der entsprechenden delegierten Rechtsakten versehen – ist eine Art grünes Klassifizierungssystem. Es honoriert umweltverträgliche Investitionen, die mindestens zu einem der EU-Klima- und Umweltziele beitragen und gleichzeitig keinem der Ziele schaden. Die EU will so mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten lenken. Mit dem Maßnahmenpaket stellt die EU-Kommission klar, welche Wirtschaftstätigkeiten am meisten zur Erreichung der EUUmweltziele beitragen.

So werden Kriterien für die Sektoren festgelegt, die für die Erreichung der Klimaneutralität am relevantesten sind. Einer davon ist der Verkehrssektor. Hier fasst die EU-Kommission insbesondere CO2-freie Fahrzeuge und die dafür notwendige Infrastruktur (zum Beispiel Ladesäulen, Stromnetzanschlüsse, Wasserstofftankstellen) inklusive deren Installation, Wartung und Reparatur ins Auge. Die Infrastruktur für Transport und Lagerung fossiler Brennstoffe wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Herstellung von Biogas oder Biokraftstoffen wird begünstigt, sofern sie den bestehenden Nachhaltigkeitsregeln für erneuerbare Energien entsprechen.

Die EU-Taxonomie ist dabei keine verbindliche Liste wirtschaftlicher Aktivitäten, in die Anleger investieren können. Sie stellt auch keine verbindlichen Anforderungen an die Umweltleistung von Unternehmen oder Finanzprodukten. Den Anlegern bleibt es weiterhin frei zu entscheiden, in was sie investieren möchten. Einige Bereiche wie Atomenergie oder Gas, die insbesondere von verschiedenen Mitgliedstaaten kritisiert wurden, werden vorerst ausgeklammert. Ein weiterer Rechtsakt für Kriterien beim Schutz der Umwelt und Artenvielfalt wird für Ende des Jahres erwartet.

Cécile Nourigat, Secretary General bei UPEI – The Voice of Europe’s Independent Fuels Suppliers

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