Ambition allein genügt nicht, passende Rahmenbedingungen sind gefragt

Klimapolitische Rahmenregulierung im Verkehr ist ein Mix aus unterschiedlichen steuerpolitischen, ordnungspolitischen und – mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels – seit diesem Jahr auch marktwirtschaftlichen Maßnahmen. Teil dieser Mischung ist die verpflichtende Verwendung erneuerbarer Energien, also im Verkehr weit überwiegend von Biokraftstoffen. Kraftstoffinverkehrbringer müssen den fossilen Anteil im Liter Benzin oder Diesel um einen definierten Anteil mindern; seit 2015 wird das in der sogenannten Treibhausgasminderung, kurz der THG-Quote, ausgewiesen. Diese THG-Quote gehört zu den tragenden Säulen der mobilitätsbezogenen Klimamaßnahmen. Durch den Einsatz von Biokraftstoffen konnten 2019 fast zehn Millionen Tonnen CO2 eingespart werden (BLE Evaluationsbericht).

Bis Ende Juni 2021 muss Deutschland die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) aus 2018 umsetzen. Zu den wichtigen Stellgrößen gehört die THG-Quote. Der Bundestag hat mit seinem Gesetzentwurf unter anderem einen Quotenverlauf verabschiedet, der bis 2030 bis auf 25 Prozent ansteigt. Für die Kraftstoffinverkehrbringer unter dem MEW-Dach ist das eine ziemliche Herausforderung unter den aktuellen Rahmenbedingungen. Es darf jetzt nicht bei der Ambition bleiben, die Instrumente müssen her. Der MEW hat in seiner Stellungnahme deshalb unterstrichen, dass ein ehrgeiziges Ambitionsniveau für die THG-Quote mitgetragen werde – unter der Voraussetzung, dass zeitgleich die Möglichkeiten erweitert werden.

Konkret: Die Begrenzungen für Beimischungen müssen fallen, also Kraftstoffe mit bis zu zehn, 20 oder 30 Prozent Bioanteil sollten verkauft werden dürfen, ebenso die paraffinischen Kraftstoffe bis hin zur Reinform. Ohne die grünen Kraftstoffe werden sich Klimaziele auch mit dem dynamischen Hochlauf der E-Mobilität nicht erreichen lassen. Zudem: Im April hatten sich Rat und EU-Parlament in Brüssel geeinigt, die EU-Klimaziele bis 2030 von minus 40 auf minus 55 Prozent zu verschärfen. Dafür müssen wir noch dringlicher alle Register ziehen. Ansonsten bliebe es beim rein normativen Setzen von Zielen ohne Blick auf das realistisch Machbare.

Matthias Plötzke, Hauptgeschäftsführer der Mittelständischen Energiewirtschaft Deutschland

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