Änderung des Brennstoff-Emissionshandelsgesetzes

Der MEW fordert grundlegende Änderungen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat am 28. Februar 2020 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoff-Emissionshandelsgesetzes vorgelegt.

Der MEW e.V. hat dazu Stellung genommen.

  • Der Begriff des Verantwortlichen sollte in den Fällen des § 7 Absatz 4 Satz 1 Energiesteuer-gesetz analog der Regelung des § 37a Abs. 2 Satz 2 BImSchG (Quote) definiert werden.
  • § 14 Absatz 2 EnergieStG muss aus dem Anwendungsbereich des BEHG herausgenommen werden, um zu vermeiden, dass ausländische Händler automatisch am nEHS beteiligt werden.
  • Snthetische Brennstoffe (E-Fuels) sollten mit dem Emissionsfaktor Null belegt werden.
  • Auf die Übermittlung und Genehmigung eines Überwachungsplans für Wirtschaftsbeteiligte, die ausschließlich Standardwerte zur Berechnung der Brennstoffemissionen verwenden, sollte verzichtet werden.
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