Neufassung der 10. BImSchV

Paraffinische Kraftstoffe in die Verordnung aufnehmen!

Das BMU hat am 07. Mai 2019 den Entwurf der Neufassung zur Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) und Anpassung der Verordnung über biologische Abfallbehandlungsanlagen (30. BImSchV) an die Verbände übermittelt. MEW, AFM+E und bft nahmen dazu Stellung.

  • Paraffinische Kraftstoffe sollen in die Verordnung aufgenommen werden.
  • Es müssen praxistaugliche Übergangsregelungen für die Neuaszeichnung gefunden werden
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