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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes

Die geplante Einführung eines Anteils von 65 Prozent an erneuerbaren Energien für jede neu eingebaute Heizung ab 2024 ist aus Sicht des MEW überambitioniert. Zudem kritisiert der Verband, dass im Gesetzentwurf ein technologieoffener Ansatz fehlt, der erneuerbare flüssige Brennstoffe gleichberechtigt mit einbezieht. 

Die geplante Einführung eines Anteils von 65 Prozent an erneuerbaren Energien für jede neu eingebaute Heizung ab 2024 ist aus Sicht des MEW vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräfte- und Materialmangels überambitioniert. Positiv hervorzuheben ist, dass der überarbeitete Entwurf nun in einem gewissen Maß die sozialen Härtefälle bei der Umstellung der Wärmeversorgung berücksichtigt, wie der Verband es stets gefordert hatte. Der MEW begrüßt daher, dass Immobilienbesitzer, die staatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld beziehen, sich von der Pflicht zum Heizungstausch befreien lassen können.

Für einen erfolgreichen, sozial gerechten Klimaschutz im Gebäudesektor ist jedoch vor allem der Einsatz vielfältiger Technologien, die dem heterogenen Gebäudebestand Rechnung tragen, der Schlüsselfaktor. Zwar berücksichtigt der Gesetzentwurf hybride Systeme ausdrücklich als Erfüllungsoption. Dagegen fehlt die Möglichkeit, weiterhin neue Ölheizungen einzubauen, welche später mit flüssigen klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden können. Deshalb ist hier ein tatsächlich technologieoffener Ansatz nötig, der dazu führt, dass erneuerbare flüssige Brennstoffe gleichberechtigt mit einbezogen werden.

Ansprechpartnerin
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Kathleen Kollewe
Managerin Energiepolitik und Kommunikation
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