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MEW zum Referentenentwurf zur 12. GWB-Novelle

Der MEW e.V. hat zum Referentenentwurf einer 12. GWB-Novelle Stellung genommen. Der Verband unterstützt ein wirksames Kartellrecht und faire Wettbewerbsbedingungen. Die im Entwurf vorgesehene Ausweitung der Datenerhebungsbefugnisse der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe lehnt der MEW in der vorliegenden Form jedoch ab.

Der deutsche Kraftstoffmarkt ist von hoher Transparenz und intensivem Wettbewerb geprägt. Aus Sicht des MEW besteht daher kein Anlass, verdachtsunabhängig und fortlaufend sensible Großhandels-, Kunden- und Lieferdaten von Unternehmen zu erheben. Eine solche Regelung wäre unverhältnismäßig, würde erhebliche zusätzliche Bürokratie verursachen und insbesondere mittelständische Energieunternehmen belasten.

Gerade im Kraftstoffhandel sind Kundeninformationen, Lieferbeziehungen, Preisformeln und Absatzstrukturen zentrale Wettbewerbsparameter. Ihr regelmäßiger Zugriff durch staatliche Stellen ohne konkreten Untersuchungszweck würde den Wettbewerb nicht stärken, sondern könnte ausgerechnet jene mittelständischen Marktteilnehmer schwächen, die für Angebotsvielfalt, regionale Versorgung und funktionierenden Wettbewerb stehen.

Der MEW fordert daher, die vorgesehenen Regelungen zu § 47k Abs. 7 Satz 2 bis 5 GWB im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu streichen. Datenerhebungen dürfen nur anlassbezogen, konkret begründet und auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt erfolgen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie unten zum Download.

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Thomas Johannsen
Geschäftsführer
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