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Gemeinsamer Appell aus der Biokraftstoffbranche

Der MEW e.V. appelliert gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Unternehmen und Verbänden der Biokraftstoffbranche an das BMUKN, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) umgehend Rechtssicherheit zu schaffen. Hintergrund ist der am 19. Juni 2025 vorgelegte Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der THG-Quote, dessen weitere Behandlung im Kabinett mehrfach verschoben wurde. 

Die verpflichteten Unternehmen müssen bereits jetzt ihre Kraftstoffverträge und Lieferketten für 2026 vorbereiten. Dafür benötigen sie klare Zeitvorgaben, insbesondere mit Blick auf die geplante Abschaffung der Doppelzählung für fortschrittliche Biokraftstoffe und die damit verbundenen Marktveränderungen. 

Die Unterzeichner fordern daher, die Abschaffung der Doppelzählung unverzüglich so umzusetzen, dass sie ab 1. Januar 2026 gilt – nötigenfalls mit rückwirkender Anwendung. Alternativ wird eine klare Zusage des BMUKN verlangt, dass die Doppelzählung spätestens zum 1. Januar 2026 entfällt. Dies sei entscheidend, um Planungs- und Investitionssicherheit für die Branche zu gewährleisten.

Den gesamten Appell finden Sie unten zum Download.

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