Der MEW und sein Mitgliedsverband AFM+Enehmen Stellung zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Anrechnung von Upstream‐Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (Upstream‐Emissionsminderungs‐Verordnung – UERV).
Der vorgelegte Verordnungsentwurf dient der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2015/652. Er soll die Möglichkeit schaffen, auf die festgelegten Treibhausgasminderungsziele auch sogenannte Upstream‐Emissionsminderungen (upstream emission reductions, UER) anrechnen zu lassen. Begründet wird dies unter anderem mit einer Erweiterung der Möglichkeiten zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote von 6 % im Jahr 2020.
Grundsätzlich begrüßen die mittelständischen Mineralölunternehmen zusätzliche Möglichkeiten zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote, um das 6%‐Ziel im Jahr 2020 zu erreichen. Die Upstream‐Emissionsreduktionen tragen aber nur hierzu bei, wenn alle Unternehmen gleichermaßen an einem solchen Markt partizipieren können. Erhebliche Wettbewerbsnachteile für Unternehmen müssen vermieden werden, die durch beschränkte Beteiligungsmöglichkeiten entstehen. Wir fordern das BMUB auf, die Partizipationsmöglichkeiten für alle quotenverpflichteten Unternehmen sicherzustellen. Zudem muss ein einheitliches europäisches System geschaffen werden: ein Markt auf europäischer Ebene kann nur funktionieren, wenn es einheitliche Vorgaben für alle Mitgliedstaaten gibt und ein zentrales UER‐Register eingeführt wird. Wir bezweifeln, dass ausreichend nutzbares Potenzial von Upstream‐Emissionsminderungen zur Quotenerfüllung vorhanden ist. Wir plädieren dafür, statt einzelner Regelungen zur Erreichung der THG‐Minderungsziele, ein wirkungsvolles Gesamtsystem auf europäischer Ebene zu schaffen.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier:
170421 MEW AFM Stellungnahme zur UER-Verordnung_final.pdf
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